Kontakt – Ihr Strafverteidiger in Dresden

Wir sind als Strafverteidiger insbesondere auf diesen Rechtsgebieten tätig: Strafrecht, Allgemeines Zivilrecht (z. B. Forderungsbeitreibung/Inkasso), Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldsachen), Ausländerrecht, Asylrecht, Migrationsrecht (Anerkennung Flüchtling, Aufenthaltsrecht, Abschiebung), Recht der Heilpraktiker, Eisenbahnrecht.
Selbstverständlich können Sie uns auch zu anderen Rechtsgebieten anfragen. Gerne besprechen wir in einem persönlichen Gespräch, ob wir Ihnen direkt Unterstützung und Beratung anbieten oder ob wir Ihnen eine für Ihren konkreten Fall spezialisierte Kollegin oder einen Kollegen empfehlen.
Unsere 24-Stunden-Hotline für den Notfall
Notfallnummer ☎ 01512 / 272 8886
Die Nummer ist rund um die Uhr besetzt und kann in dringenden Fällen angerufen werden. Hauptsächlich bei Verhaftungen, Hausdurchsuchungen oder Verkehrskontrollen.
Zuverlässige Hilfe in Notfällen: Bei strafrechtlichen Vorwürfen zählt jede Entscheidung – und oft jede Minute. Unsere beiden Anwälte Matthias Ketzer und Christian P. Hermann sind Fachanwälte für Strafrecht und können auf viel Erfahrung, aktuelles Fachwissen und gezielte Strategien zurückgreifen, um Ihre Rechte effektiv zu verteidigen. So erhöhen Sie Ihre Chancen auf das bestmögliche Ergebnis.
Die Kanzlei Ketzer & Hermann in Dresden
Rechtsanwaltskanzlei Ketzer & Hermann
Nürnberger Straße 49
01187 Dresden
Tel.: 0351/4758 4800
Fax.: 0351/4758 4804
E-Mail: info@ketzer-hermann.de
Termine sind nach vorheriger Anmeldung auch kurzfristig möglich.
Für die Mandanten stehen separate Parkplätze zur Verfügung.
Die Kanzlei ist verkehrsgünstig gelegen und kann innerhalb von 15 Minuten vom Dresdener Hauptbahnhof zu Fuß oder über die Haltestelle Nürnberger Platz, welche direkt vor der Tür liegt, erreicht werden.




Warum ein Fachanwalt für Strafrecht die richtige Wahl ist

Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, steht oft unter enormem Druck – juristisch wie persönlich. In solchen Situationen ist es entscheidend, frühzeitig kompetente Unterstützung zu suchen. Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über eine besonders hohe Qualifikation und langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet.
Um den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ führen zu dürfen, muss ein Rechtsanwalt nicht nur eine Vielzahl von Strafsachen bearbeitet haben, sondern auch spezielle theoretische Kenntnisse nachweisen. Diese Spezialisierung sorgt dafür, dass er mit den komplexen Regeln des Straf- und Strafprozessrechts bestens vertraut ist, aktuelle Gesetzesänderungen kennt und die einschlägige Rechtsprechung im Blick hat.
Darüber hinaus kann ein Fachanwalt die Verteidigungsstrategie individuell auf den konkreten Fall zuschneiden, frühzeitig entlastende Beweise sichern und die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht übernehmen. Das erhöht die Chancen auf ein optimales Ergebnis und entlastet die Betroffenen in einer meist belastenden Situation.
Kurz gesagt: Im Strafrecht zählt Fachwissen – und das bringt ein Fachanwalt für Strafrecht in besonderem Maße mit. Vertrauen Sie also besser im Notfall einem Anwalt der Kanzlei Ketzer & Hermann in Dresden!