Warum zum Fachanwalt für Strafrecht?

Wer darf Straf­verteidigungen übernehmen?

Grundsätzlich dürfen alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ober auch Hochschullehrer:innen mit Befähigung zum Richteramt (§ 138 Abs. 1 StPO) Verteidigungen in Strafsachen übernehmen. Es besteht insofern keine Beschränkung auf eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Strafrecht.

Gleiches gilt allerdings auch in sämtlichen anderen Rechtsgebieten. Die Zulassung als Rechtsanwalt ist nicht auf bestimmte Rechtsgebiete beschränkt. Für die Klärung von alltäglichen Fragen und einfach gelagerten Sachverhalten ist dies auch in der Regel unproblematisch.

Vielfalt des Rechts, Komplexität der Rechtsgebiete

Während die Zahl der Rechtsgebiete und Nebengebiete stetig zuzunehmen scheint, werden die einzelnen Materien und Rechtsgebiete zunehmend komplexer.

Beim Strafrecht geht es teilweise um existenzielle Fragen. Der Verlust der Fahrerlaubnis oder der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit, eine Eintragung einer Vorstrafe im Führungszeugnis oder auch nur eine Verurteilung, selbst wenn diese für sich genommen nicht im Führungszeugnis aufgenommen wird, können schnell zur Gefährdung der beruflichen Existenz führen.

Wenn es „ernst“ wird, sollte der Spezialist ran: der Fachanwalt für Strafrecht

Selbst wenn Sie mit Ihrem Hausarzt sehr zufrieden sind, würden Sie die Diagnose hinsichtlich der plötzlichen Augenprobleme dem Augenarzt und die Begutachtung eines verdächtigen Leberflecks der Hautärztin überlassen.

Mit der Beauftragung eines Fachanwalts bzw. einer Fachanwältin überlassen Sie auch Ihre Strafsache dem Spezialisten/der Spezialistin.

Weiter­bildungs­pflicht, besondere theoretische Kenntnisse, praktische Erfahrungen

Um die Fachanwaltsbezeichnung führen zu dürfen, muss der Rechtsanwalt und die Rechtsanwältin besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in den Bereichen

  • Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  • materielles Strafrecht (einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht);
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeiten­verfahren sowie
  • Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht

nachweisen.

Die besonderen theoretischen Kenntnisse werden in einem Fachanwaltslehrgang vermittelt und durch Klausuren nachgewiesen. Die praktischen Erfahrungen werden durch den Nachweis einer vorgeschriebenen Anzahl von selbst bearbeiten Fällen belegt. Dabei darf es sich nicht ausschließlich um einfache Standardfälle handeln und es sollen alle oben benannten Bereiche abgedeckt werden.

Erst mit dem Nachweis der theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen kann die Verleihung des Fachanwaltstitels beantragt werden.

Der Fachanwalt/die Fachanwältin kann sich auf dem einmal verliehenen Titel nicht ausruhen. Durch eine Weiterbildungsverpflichtung soll sichergestellt werden, dass das Wissen und die Kenntnisse stets auf aktuellem Stand sind. Die Dauer der Fortbildungen darf 15 Zeitstunden nicht unterschreiten. In der Regel werden deutlich mehr als die 15 Zeitstunden an Fortbildungen absolviert. Hinzu kommt die individuelle Weiterbildung durch das Studium von Fachliteratur und Fachzeitschriften.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Ketzer & Hermann Rechtsanwälte sind beide Fachanwälte für Strafrecht. Sie nehmen die Weiterbildungsverpflichtung ernst und absolvieren regelmäßig mehr als die geforderten 15 Fortbildungsstunden im Jahr.

Wenn Sie anwaltlichen Rat und Vertretung benötigen, wenden Sie sich gern an unsere Kanzlei. Unter der Telefonnummer 0351/4758 4800, außerhalb der Geschäftszeiten zusätzlich auch unter unserer  Notrufnummer: 01512 / 272 8886 erreichen Sie jederzeit einen Rechtsanwalt der Kanzlei.

Insgesamt ist eine hochwertige souveräne Bearbeitung der Mandate sowie eine fachlich kompetente Betreuung der Mandantschaft aufgrund der Komplexität der Materie ohne eine Spezialisierung nur schwer zu bewältigen.

Dies gilt in gleichem Maße auch für andere Rechtsgebiete. Mandate aus Rechtsgebieten, die in unserer Kanzlei nicht bearbeitet werden, vermitteln wir daher lieber an kompetente Kollegen oder Kolleginnen weiter. Hierzu kooperieren wir mit verschiedenen Kolleginnen und Kollegen in Dresden.