Mildes Urteil, schwere Folgen?

Zu Risiken und Nebenfolgen fragen Sie Ihren Rechts­anwalt und Straf­verteidiger!

Jede strafrechtliche Verurteilung, ob im schriftlichen Verfahren durch Strafbefehl oder durch Urteil, hat neben der ausgeurteilten Sanktion/Strafe auch weitere Folgen, wie Entziehung von Erlaubnissen, Beschäftigungs- und sogar Berufsverbote.

Manchmal sind diese – wie Fahrverbote oder Einziehungsentscheidungen, Entziehung der Fahrerlaubnis usw. – bereits im Urteil oder dem Strafbefehl benannt, manchmal ergeben sich diese aber auch erst im Nachgang, z. B. nach Rechtskraft der Entscheidung. Und das ist besonders tückisch: Während der Kraftfahrer in der Regel in der Entscheidung liest, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird (und dann zum Anwalt geht) kommen die Folgen in anderen Fällen, abhängig von der Entscheidung, erst nach der Rechtskraft. Und das könnten die härteren Folgen sein!

Das Problem der nicht in der Entscheidung mitgeteilten Nebenfolgen ist aber gravierend. Die eigentliche Entscheidung wird vielleicht als besonders milde empfunden. Eventuell will man die Sache auch einfach „weghaben“. Vielleicht ist man froh, wenn eine peinliche Angelegenheit damit zu Ende gegangen ist. Es kann viele Gründe geben, warum kein Rechtsmittel eingelegt wird. Dann aber wird das Urteil oder der Strafbefehl rechtskräftig und damit im Grundsatz unangreifbar.

Teilweise sind die Nebenfolgen zwingend. Das heißt, wenn die zugrunde liegende Entscheidung Bestand hat, tritt die Nebenfolge ein. Man kann also „nichts mehr machen.“ Zu Risiken und Nebenfolgen fragen Sie als besser im Vorfeld Ihren Rechts­anwalt und Straf­verteidiger!

Um welche Nebenfolgen geht es?

Auf alle möglichen Nebenfolgen kann hier unmöglich eingegangen werden.

Welche Nebenfolgen konkret in Betracht kommen, hängt einerseits von der Entscheidung selbst ab, z. B. der Höhe der Geldstrafe oder der Höhe der Freiheitsstrafe.

Teilweise reichen Verurteilungen zu vergleichsweise geringfügigen Geldstrafen aus (mehr als 59 Tagessätze reichen meist, manchmal sogar noch weniger!), um erhebliche Konsequenzen zu haben (Widerruf Jagdschein, Widerruf Waffenbesitzkarte).

Für einige Folgen ist entscheidend, welchen Beruf Sie ausüben oder wo Sie arbeiten (Erzieher:innen, Pflegeberufe, Mitarbeiter:innen am Flughafen, Staatsdienst, Kraftfahrer:innen) oder welche Stellung Sie im Betrieb haben (Ausbilder:innen, Lehrmeister:innen, allgemein Vorgesetzte). Manche Nebenfolgen treten nur bei Verurteilungen wegen bestimmter Delikte ein (Betäubungsmitteldelikte, Sexualdelikte). Weitere mögliche Konsequenzen in Abhängigkeit von konkreter Strafhöhe und/oder Delikt wären z. B. Verlust der Trainierlizenz, Verlust akademischer Titel. Einige der Nebenfolgen sind zwingend, bei anderen gibt es zumindest Entscheidungsspielräume (Ermessen).

Fahrverbot, Entziehung Fahrerlaubnis

Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis inklusive der Sperrfrist werden bei den Delikten, in denen diese Nebenfolgen in Betracht kommen, schon mit der Entscheidung angeordnet. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, gegen ein zu erwartendes Fahrverbot oder eine zu erwartende Entziehung der Fahrerlaubnis frühzeitig (am besten „von Anfang an“, noch im Ermittlungsverfahren) vorzugehen. Die Rechtsanwälte Ketzer und Hermann beraten Sie, ob bei den Ihnen vorgeworfenen Delikten eine solche Nebenfolge in Betracht kommt.

Wenn Sie ein Urteil oder einen Strafbefehl erhalten, indem die Folgen angeordnet sind, muss vor allem darauf geachtet werden, die Fristen für die Rechtsmittel einzuhalten.

Aber z. B. die Entziehung der Fahrerlaubnis kann aber auch als Folge einer Verurteilung und manchmal auch nur aus Anlass des Verfahrens durch die Verwaltungsbehörde / Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden.

Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht die Fahrerlaubnis, wenn sie Kenntnis von Umständen erhält, die befürchten lassen, der Fahrerlaubnisinhaber / die Inhaberin könnte zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sein. Hier reicht der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln (außer Cannabis) unter Umständen aus. Selbst wenn Sie im Verfahren dem Gericht nur mitgeteilt haben, dass Sie regelmäßig Cannabis konsumieren oder sonst ein Handicap haben (z. B. um eine mildere Strafe zu bekommen) kann die Fahrerlaubnisbehörde, wenn sie Kenntnis davon erhält, die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen.

Berufs­rechtliche Konsequenzen

Es gibt Delikte, bei denen im Falle einer Verurteilung ein Berufsverbot nach dem Strafgesetzbuch in Betracht kommt. Dieses wird dann im Urteil angeordnet.
Aus manchen Verurteilungen können sich aber auch faktische oder tatsächliche Berufsverbote ergeben.

Für einige Berufsgruppen gibt es Disziplinarverfahren bzw. berufsrechtliche Verfahren (z. B. Staatsdienst, freie Berufe), wobei Disziplinarmaßnahmen bis hin zu (in Extremfällen) Berufsverboten verhängt werden können. In bestimmten Fällen, z. B. bei Verurteilung zu einer Strafe in einer bestimmten Höhe, tritt der Statusverlust ohne ein vorgeschaltetes Disziplinarverfahren kraft Gesetzes ein.

Hier gehört beispielsweise der Verlust der Zuverlässigkeit nach § 7 Luftsicherheitsgesetz. Die positive Zuverlässigkeitsprüfung ist erforderlich, damit man aus beruflichen Gründen die nicht allgemein zugänglichen Bereiche eines Flughafens betreten darf. Die Zuverlässigkeit wird nicht mehr angenommen, wenn eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 59 Tagessätzen erfolgt. Bei Verlust der Zuverlässigkeit droht der Verlust des Arbeitsplatzes, weil die positive Zuverlässigkeitsprüfung Voraussetzung der Arbeitsverträge ist.

Auch die Berechtigung zum Führen einer der Berufsbezeichnungen aus dem Pflegeberufegesetz – Pflegefachfrau, Pflegefachmann sowie die Berufsbezeichnungen Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger, Kinderkrankenschwester usw. – können entzogen werden, wenn eine der Voraussetzungen ihrer Erteilung weggefallen sind. Eine der Erteilungsvoraussetzungen ist auch hier eine positive Prüfung der „Zuverlässigkeit zur Ausführung des Berufs“. Das Gleiche gilt für weitere Berufsbezeichnungen in der Gesundheits- und Pflegebranche, sofern das Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung einer staatlichen Erlaubnis bedarf (z. B. Rettungsassistenten, Notfallsanitäter).

Die Maßstäbe, die an die Zuverlässigkeitsprüfung angelegt werden, sind abhängig von der Art des Delikts und der Höhe der Verurteilung. Eine pauschale Grenze gibt es leider nicht.

Ausländer­rechtliche Konsequenzen

Als Ausländer:in sind hier vor allem die Folgen für den Aufenthaltsstatus zu nennen. Je nach Straftat und Höhe des Urteils besteht das Risiko, den Aufenthaltstitel zu verlieren und in der Folge ausgewiesen oder abgeschoben zu werden.

Bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe im Heimatland zu beantragen. Im Falle der Verurteilung zu einer Haftstrafe wird darüber hinaus häufig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Falle der Abschiebung auf einen Teil der Vollstreckung der Strafe zu verzichten und gleichzeitig für den Fall der Rückkehr die Fortsetzung der Vollstreckung anzudrohen.

Schadenersatz, Schmerzens­geld, Einziehung von Wertersatz, Register­einträge

Nicht weniger wichtig sind die neben dem reinen Strafurteil stehenden sonstigen Folgen einer Verurteilung durch das Strafgericht.

Das Opfer der Straftat kann leichter an Schadenersatz und Schmerzensgeld kommen. Auch wenn das Zivilgericht nicht förmlich an die Entscheidung des Strafgerichts gebunden ist, ist eine strafrechtliche Verurteilung eine nicht leicht zu beseitigende Vorentscheidung für einen Schadenersatzprozess.

Gerade in finanzieller Hinsicht kann die Einziehungsentscheidung bzw. Einziehung von Wertersatz teilweise eine schwerwiegende Folge sein. Im Grundsatz dient die Einziehung von Wertersatz dazu, die „Gewinne aus den Straftaten“ einzuziehen, damit Straftaten sich nicht lohnen. Wer also 500 g Marihuana verkauft hat, muss die damit erzielten 5.000 Euro an den Staat abführen, wer die Rentnerin um 5.000 Euro betrogen hat, soll auch dieses Geld an den Staat abführen. Darauf, ob das Geld noch vorhanden ist oder, dass man die Drogen ja vorher einkaufen musste, kommt es aber nicht an.

Neben dem bekannten Verkehrszentralregister und dem Bundeszentralregister gibt es weitere Register, in die Verurteilungen je nach Gegenstand eingetragen und für eine gewisse Dauer gespeichert werden: Erziehungsregister, Gewerbezentralregister, Antikorruptionsregister, Ausländerregister.

Die Einzelheiten zu Eintragungsvoraussetzungen und Löschungsfristen sind in den Spezialgesetzen geregelt.

Allgemeine Hinweise

Post nicht ignorieren!

Erster und wichtigster Rat in diesem Zusammenhang ist: Auf keinen Fall sollten Sie Posteingänge ignorieren. Gerade die wichtigen Posteingänge kommen per Zustellung und damit in einem auffällig gelben Umschlag, auf dem das Zustelldatum und die Uhrzeit notiert sind. Der Umschlag ist ebenso wichtig wie das Schriftstück selbst. Nach dem handschriftlich vermerkten Zustelldatum richtet sich die Frist für Erklärungen und eben auch für Rechtsmittel.

Fristen ernst nehmen

Im Schriftstück sind in der Regel die Fristen benannt, innerhalb derer Sie reagieren müssen. Nehmen Sie die Fristen ernst. Reagieren Sie umgehend. Gerade im Strafrecht sind die Fristen teilweise sehr kurz. Nach Fristablauf wird es meistens sehr schwierig, für Sie noch etwas in der Sache zu tun.

Rechtzeitig Beratung in Anspruch nehmen

Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem Rechtsanwalt und Strafverteidiger auf. Der Strafverteidiger bzw. Rechtsanwalt wird Sie über die sinnvollen weiteren Schritte beraten. Hinsichtlich der Kosten für eine solche Beratung lässt sich immer eine Lösung finden. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle!

Gern stehen wir Ihnen unter unserer Sie können jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. Rufen Sie an unter der Nummer 0351/4758 4800 und vereinbaren Sie am besten einen Termin für eine Erstberatung. Gemeinsam werden wir die nächsten Schritte besprechen.