Ratgeber Strafrecht – Notfallratgeber

Als Guides im Strafrecht möchten wir Sie mit diesem Notfallratgeber leiten und bestens vorbereiten, wenn Sie

  1. als Beschuldigter mit einer Straftat konfrontiert werden;
  2. Sie als Zeuge vernommen werden sollten, obwohl Sie wissen, dass Sie mehr als nur ein Zeuge sind; bei Festnahme;
  3. bei Ihnen die Wohnung oder andere Räumlichkeiten oder Sie selbst durchsucht werden.

Dabei ist die goldene Regel des Strafrechts:

Unbedingt, und bedingungslos Schweigen, Ausgenommen sind die eigenen Personalien, die Sie immer angeben müssen.

Auch wenn ein Polizeibeamter den noch so guten Ratschlag gibt, dass es alle nur zu Ihrem Besten ist, es gilt immer die goldene Regel → Schweigen.

Man verspürt schon seit seinen Kindheitstagen, dass man sich Erklären möchte, dennoch es gilt immer die goldene Regel → Schweigen

Dieses Schweigen kann Ihnen auch nie zum Nachteil werden.

Nachdem Sie erstmal ordentlich geschwiegen haben und ggf. Ihre eigenen Personalien angegeben haben, setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung oder verlangen Sie nach uns.

• Wie?

Rufen Sie uns an oder lassen Sie jemanden uns anrufen, auch die Polizei/Zoll o. ä.

Die Nummer der Kanzlei in Dresden lautet: 0351/4758 4800, sollten Sie in der Nacht, an Feiertagen oder Wochenenden anrufen wollen, nutzen Sie zusätzlich auch unsere Notrufnummer: 0151/2272 8886.

• Wo?

Bundesweit sind wir als Strafverteidiger für Sie unterwegs.

• Was?

Wir verteidigen auf allen Haupt- und Nebengebieten des Strafrechts und wenn es notwendig wird, Spezialwissen miteinzubeziehen, scheuen wir uns nicht die entsprechenden Experten hinzuzuziehen.

• Wer?

RA Ketzer und RA Hermann

Kleiner Aufmerksamkeitstest, wie war die goldene Regel des Strafrechts? Richtig, Schweigen.

Ob es letztendlich beim Schweigen bleibt, kann erst nach einer ausgiebigen Beratung festgestellt werden, wobei hier das oberste Gebot ist, dass wir als Verteidiger die Ermittlungsakte kennen.

In den nächsten Tagen und Wochen werden wir Ihnen die Stufen und Besonderheiten des Strafverfahrens hier erläutern.