Ratgeber Strafrecht – Notfall-Ratgeber

Als Guides im Strafrecht möchten wir Sie mit diesem Notfall-Ratgeber leiten und bestens vorbereiten, wenn Sie

  1. als Beschuldigter mit einer Straftat konfrontiert werden;
  2. Sie als Zeuge vernommen werden sollten, obwohl Sie wissen, dass Sie mehr als nur ein Zeuge sind; bei Festnahme;
  3. bei Ihnen die Wohnung oder andere Räumlichkeiten oder Sie selbst durchsucht werden.

Dabei ist die goldene Regel des Strafrechts:

Unbedingt, und bedingungslos Schweigen, Ausgenommen sind die eigenen Personalien, die Sie immer angeben müssen.

Auch wenn ein Polizeibeamter den noch so guten Ratschlag gibt, dass es alle nur zu Ihrem Besten ist, es gilt immer die goldene Regel → Schweigen.

Man verspürt schon seit seinen Kindheitstagen, dass man sich Erklären möchte, dennoch es gilt immer die goldene Regel → Schweigen

Dieses Schweigen kann Ihnen auch nie zum Nachteil werden.

Nachdem Sie erstmal ordentlich geschwiegen haben und ggf. Ihre eigenen Personalien angegeben haben, setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung oder verlangen Sie nach uns.

• Wie?

Rufen Sie uns an oder lassen Sie jemanden uns anrufen, auch die Polizei/Zoll o. ä.

Die Nummer der Kanzlei in Dresden lautet: 0351/4758 4800, sollten Sie in der Nacht, an Feiertagen oder Wochenenden anrufen wollen, nutzen Sie zusätzlich auch unsere Notrufnummer: 0151/2272 8886.

• Wo?

Bundesweit sind wir als Strafverteidiger für Sie unterwegs.

• Was?

Wir verteidigen auf allen Haupt- und Nebengebieten des Strafrechts und wenn es notwendig wird, Spezialwissen miteinzubeziehen, scheuen wir uns nicht die entsprechenden Experten hinzuzuziehen.

• Wer?

RA Ketzer und RA Hermann

Kleiner Aufmerksamkeitstest, wie war die goldene Regel des Strafrechts? Richtig, Schweigen.

Ob es letztendlich beim Schweigen bleibt, kann erst nach einer ausgiebigen Beratung festgestellt werden, wobei hier das oberste Gebot ist, dass wir als Verteidiger die Ermittlungsakte kennen.

FAQ – Strafrecht

Wann brauche ich einen Strafverteidiger?

Ein Strafverteidiger sollte in allen strafrechtlichen Angelegenheiten so früh wie möglich hinzugezogen werden.

Als Fachanwälte im Strafrecht mit einem Standort im Herzen von Dresden können wir dafür sorgen, dass die für Sie optimale Verteidigungsstrategie verfolgt wird und auf eine Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder eine möglichst geringe Strafe hinwirken.

Wenn Sie mit den Strafverfolgungsbehörden in Berührung kommen und befürchten, dass gegen Sie ermittelt wird, ist bereits der richtige Zeitpunkt gekommen, um einen Strafverteidiger einzuschalten. Dies gilt auch, wenn Sie einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten haben oder Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wurde. Strafrechtliche Verurteilungen haben erhebliche Konsequenzen (z.B. Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und weitere Nebenfolgen). Daher gilt es, schnell tätig zu werden. Ein Strafverteidiger kann die Sachlage umfassend überprüfen und mit seinen besonderen Fachkenntnissen eine geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten und Ihre Rechte vertreten.

Was kostet ein Strafverteidiger?

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa dem Umfang und der Komplexität des Verfahrens. Gerne beraten wir Sie entsprechend anhand Ihres individuellen Falles. Möglich sind eine Honorarvereinbarung, die Vereinbarung eines Stundenhonorars oder ein Pauschalhonorar. Auch eine reine Erstberatung ist mit einer individuellen Beratungsgebühr umsetzbar.

Ich habe wenig Geld, werden die Kosten vom Staat übernommen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Staat die Kosten für Ihre Verteidigung zunächst übernehmen. Dies ist der Fall, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt beispielsweise vor, wenn die Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet, Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder wenn das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann. Liegt ein solcher Fall vor, wird das Gericht Ihnen einen Pflichtverteidiger bestellen. Sie können aber auch von Ihrer Möglichkeit Gebrauch machen, selbst einen Strafverteidiger zu wählen. Im Falle eines Freispruchs trägt die Staatskasse die Verfahrenskosten. Wird der Angeklagte verurteilt, werden dem Angeklagten grundsätzlich die Verfahrenskosten auferlegt.

Unter bestimmten Voraussetzungen (Bedürftigkeit u.a.) kann auch ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt werden. Der Beratungshilfeschein berechtigt Sie dazu, einen Verteidiger aufzusuchen und sich einen Überblick über die rechtliche Situation zu verschaffen. Weitere Tätigkeiten über die Beratung hinaus werden allerdings nicht hiervon umfasst.

Was passiert, wenn ich ohne Anwalt vor Gericht gehe?

Es ist grundsätzlich möglich, sich ohne Anwalt vor Gericht zu verteidigen, doch das ist riskant. Ein Strafverteidiger wird Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und dafür sorgen, dass Ihre Rechte umfassend gewahrt werden. Frühe rechtliche Unterstützung kann daher entscheidend sein, um den Verlauf des Verfahrens zu beeinflussen.

Welche Rechte habe ich als Beschuldigter?

Sie haben das Recht zu schweigen, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entsteht. Wenn Sie aktuell Beschuldigter sind oder eine Vorladung erhalten haben, ist es dringend ratsam, zunächst keine Aussage zu machen und einen Anwalt zu kontaktieren. Eine unbedachte Aussage kann große Nachteile mit sich bringen.

Sie haben auch das Recht auf ein faires Verfahren. Das Recht auf ein faires Verfahren stellt sicher, dass jeder Beschuldigte im Strafverfahren unparteiisch behandelt wird. Dies umfasst u.a. die Unschuldsvermutung, das Recht auf einen Verteidiger sowie die Möglichkeit, Beweise vorzulegen oder Beweisanträge zu stellen.

Welche Strafen drohen mir bei Diebstahl/ Betrug/ Körperverletzungs-/ Drogendelikten?

Das hängt von vielen Faktoren ab, wie etwa der Schwere der Tat oder ob Sie vorbestraft sind. Grundsätzlich kann es neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch zu Nebenfolgen wie beispielsweise einem Fahrverbot, der Entziehung der Fahrerlaubnis oder zu berufsrechtlichen bzw. ausländerrechtlichen Konsequenzen kommen.