Jugendstrafrecht – Ratgeber der Kanzlei Ketzer & Hermann Dresden
Das Jugendstrafrecht ist ein spezieller Teil des Strafrechts, der sich mit den Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden befasst. Hier wird nicht vorrangig der Zweck der Bestrafung verfolgt, sondern vor allem die Erziehung. Die Strafrahmen aus dem allgemeinen Strafrecht finden keine Anwendung. Entscheidend ist vor allem die erzieherische Wirkung der Sanktion. Die Folgen der Straftaten sind in der Regel milder als im Erwachsenenstrafrecht.
⇒ Ist ihr Kind mit dem Gesetz in Konflikt geraten, holen Sie sich möglichst schnell einen erfahren Anwalt für Jugendstrafrecht an Ihre Seite.
Wann greift das Jugendstrafrecht?
Jugendstrafrecht kommt zur Anwendung bei:
- Jugendlichen im Alter von mindestens 14 sowie unter 18 Jahren, und
- Heranwachsenden im Alter von mindestens 18 sowie jünger als 21 Jahre, wenn sie nach ihrer Persönlichkeit noch einem Jugendlichen gleichgestellt werden können.
Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht strafmündig und können nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Jugendhilfe im Strafverfahren
Neben dem Gericht wirkt im gesamten Strafverfahren zusätzlich die Jugendhilfe (JuhiS) mit. Die Jugendhilfe ist eine Abteilung des Jugendamtes Dresden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen den jungen Menschen, indem sie erzieherische und sozialpädagogische Gesichtspunkte vor den Jugendgerichten einbringen. Dabei wirken sie als Vermittler und unterbreiten dem Gericht auch einen Vorschlag, wie in dem Verfahren weiter vorzugehen ist.
Die Jugendhilfe stellt daher eine Unterstützung für den Jugendlichen sowie dessen Familie dar. Eine rechtliche Beratung ist nur sehr eingeschränkt gestattet, diese übernimmt Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht. Im Unterschied zur Jugendhilfe im Strafverfahren ist der Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit auch gegenüber dem Gericht verpflichtet. Der Anwalt wird nur die Dinge gegenüber dem Gericht offenbaren, die im Rahmen der Verteidigungsstrategie offenbart werden sollen.

Was kann ein Anwalt für Jugendstrafrecht für mein Kind erreichen?
Neben den verschiedenen Möglichkeiten der Einstellung, welche das Erwachsenenstrafrecht vorsieht, gibt es beim Jugendstrafrecht weitere Möglichkeiten, ein Verfahren ohne ein Gerichtsurteil zu beenden. Dabei ist das Ziel, eine frühe Einordnung des Jugendlichen oder Heranwachsenden als Straftäter zu vermeiden. Hier setzt das sogenannte Diversionsverfahren an. Hier wird gemeinsam mit der Jugendhilfe im Strafverfahren geprüft, welche erzieherischen Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind. Nach der Erledigung dieser Maßnahmen wird dann das Verfahren eingestellt. Beispielsweise kann nach einem gelungenen Täter-Opfer-Ausgleich eine Einstellung erfolgen. In Betracht kommen etwa auch gemeinnützige Leistungen oder soziale Trainingskurse.
Ihre Fachanwälte im Strafrecht Dresden
Falls Ihr Kind mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, ist es wichtig, einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht zu Rate zu ziehen. Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Verfahrens und prüfen die beste Verteidigungsstrategie. Gerade im Jugendstrafrecht ist eine frühe anwaltliche Unterstützung entscheidend, da sich eine strafrechtliche Verurteilung inklusive etwaiger Nebenfolgen bis in das Erwachsenenalter auswirken kann.
Als erfahrene Dresdner Anwälte im Jugendstrafrecht können wir die Rechte des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden wahren, Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, bei Verhandlungen mit den Jugendrichtern und der Staatsanwaltschaft vermitteln sowie Sie als Elternteil rechtlich und strategisch beraten. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für die Zukunft Ihres Kindes.

FAQ – Jugendstrafrecht
Ihr Kind hat Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?
Viele Eltern sind verunsichert, wenn ihr Kind eine Vorladung zur Polizei erhält oder einer Straftat verdächtigt wird. Wichtig ist: Kein Jugendlicher muss sich ohne anwaltliche Begleitung äußern. Aussagen bei der Polizei können später gegen ihn verwendet werden, auch wenn sie in gutem Glauben gemacht wurden. Zögern Sie daher nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.
Was kann ein Anwalt in dem Verfahren für den Jugendlichen bewirken?
Wir sorgen dafür, dass die Rechte des Jugendlichen oder Heranwachsenden gewahrt bleiben. Als Strafverteidiger werden wir die Ermittlungsakten einsehen, uns mit der Jugendhilfe in Verbindung setzen und hieraus die beste Verteidigungsstrategie entwickeln. Zudem kann ein Anwalt für Jugendstrafrecht den Jugendlichen oder Heranwachsenden helfen, Verständnis für das Verfahren zu entwickeln.
Welche Strafen gibt es im Jugendstrafrecht?
Es gibt verschiedene Sanktionen im Jugendstrafrecht: Erziehungsmaßregeln (z.B. Teilnahme an sozialpädagogischen Trainings, Anti-Aggressions-Training), weitere Maßnahmen (z.B. Verwarnung, Auflagen, Arbeitsauflagen) sowie die Jugendstrafe (Freiheitsstrafe in einer Jugendstrafanstalt). Gerade die Jugendstrafe wird erst in schweren Fällen verhängt. Vorher können mildere Maßnahmen geprüft werden, da es im Jugendstrafrecht nicht ausschließlich auf den Sanktionsgedanken, sondern vielmehr auf die Erziehung des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden ankommt.