Anwalt Jugendstrafrecht Dresden – diskrete und effektive Verteidigung durch unsere Fachanwälte
Eine Vorladung der Polizei, Post von der Staatsanwaltschaft oder im schlimmsten Fall eine Festnahme: Gerät das eigene Kind in den Verdacht einer Straftat, ist die Sorge bei Eltern groß. Das ist verständlich, denn es kann viel auf dem Spiel stehen – bis hin zur beruflichen Zukunft. Umso wichtiger ist jetzt, einen kühlen Kopf zu bewahren und früh den Rat eines im Jugendstrafrecht erfahrenen Anwalts einzuholen.
Mit Matthias Ketzer und Christian P. Hermann stehen Ihnen dafür zwei Fachanwälte für Strafrecht zur Seite, die seit vielen Jahren erfolgreich verteidigen und sich dabei besonders auf die Vertretung von Jugendlichen und Heranwachsenden konzentrieren. Unsere Kanzlei liegt zentral und gut erreichbar an der Nürnberger Straße in Dresden.

Im Notfall sofort erreichbar: unsere 24-Stunden-Hotline
Im Ernstfall entscheiden manchmal Minuten. Wird Ihr Kind vorläufig festgenommen oder kurzfristig zur Vernehmung geladen, sind zwei Dinge wichtig: Kein Jugendlicher und kein Heranwachsender ist verpflichtet, sich ohne anwaltlichen Beistand zur Sache zu äußern – und einmal getätigte Aussagen lassen sich später vor Gericht verwerten, selbst wenn sie in bester Absicht gemacht wurden. Bitten Sie Ihr Kind daher, zunächst zu schweigen, und melden Sie sich umgehend bei uns.
Unter unserer Notfallnummer 01512 / 272 8886 erreichen Sie rund um die Uhr einen unserer Anwälte – auch abends, am Wochenende und an Feiertagen. Ruhig, vertraulich und mit der nötigen Erfahrung helfen wir Ihnen, die ersten Schritte richtig zu setzen.
Was das Jugendstrafrecht besonders macht
Das Jugendstrafrecht bildet einen eigenständigen Teil des Strafrechts mit eigenen Spielregeln. Nicht die Bestrafung steht im Zentrum, sondern die Erziehung. Die festen Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten hier nicht; maßgeblich ist, welche Sanktion erzieherisch sinnvoll ist. Entsprechend fallen die Rechtsfolgen meist deutlich milder aus als im Erwachsenenstrafrecht.
Für wen gilt das Jugendstrafrecht?
- Jugendliche im Alter von mindestens 14 bis unter 18 Jahren
- Heranwachsende im Alter von mindestens 18 bis unter 21 Jahren, wenn sie nach ihrer Persönlichkeit noch einem Jugendlichen gleichstehen oder es sich um eine jugendtypische Verfehlung handelt
Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht strafmündig und können nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Weil sich eine frühe Einordnung als Straftäter und eine Verurteilung samt möglicher Nebenfolgen bis ins Erwachsenenalter auswirken können, kommt es auf eine frühzeitige anwaltliche Begleitung besonders an.

Was ein Anwalt für Jugendstrafrecht für Ihr Kind erreichen kann
Anders als im Erwachsenenstrafrecht lässt sich ein Verfahren hier oft beenden, ohne dass es zu einem Urteil kommt – mit dem Ziel, dass Ihr Kind gar nicht erst früh als Straftäter abgestempelt wird. Möglich macht das unter anderem die sogenannte Diversion: Gemeinsam mit der Jugendhilfe im Strafverfahren wird überlegt, welche erzieherischen Schritte angemessen sind. Sind sie umgesetzt, kann das Verfahren eingestellt werden – etwa nach einem erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich, durch gemeinnützige Arbeit oder die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs.
Als erfahrene Dresdner Verteidiger im Jugendstrafrecht
- wahren wir die Rechte des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden in jeder Phase des Verfahrens,
- beantragen Einsicht in die Ermittlungsakte,
- stimmen uns mit der Jugendhilfe im Strafverfahren ab,
- vermitteln bei Verhandlungen mit den Jugendrichtern und der Staatsanwaltschaft und
- beraten Sie als Eltern rechtlich und strategisch.
Gemeinsam finden wir die beste Lösung für die Zukunft Ihres Kindes.

Jugendhilfe und Verteidigung – wer welche Rolle hat
Im Jugendstrafverfahren ist neben dem Gericht regelmäßig die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) beteiligt – eine Einrichtung des Dresdner Jugendamtes. Sie betrachtet den Fall aus erzieherischer und sozialpädagogischer Sicht, tritt als Vermittlerin auf und gibt dem Jugendgericht eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Für Ihr Kind und Ihre Familie ist sie damit eine wichtige Stütze.
Rechtlich beraten darf die Jugendhilfe allerdings nur sehr eingeschränkt – das bleibt Ihrem Anwalt vorbehalten. Und anders als die Jugendhilfe unterliegt der Rechtsanwalt der Schweigepflicht, und zwar auch gegenüber dem Gericht. Preisgegeben wird ausschließlich, was der Verteidigung Ihres Kindes dient.
Termin für eine Erstberatung im Jugendstrafrecht vereinbaren
Termine außerhalb des Notfalls koordiniert unser Sekretariat zu den Geschäftszeiten unter ☎ 0351 / 4758 4800. Da im Jugendstrafrecht häufig kurze Fristen laufen, richtet sich die Reihenfolge der Termine nach der Dringlichkeit des jeweiligen Falls – fristgebundene Anliegen behandeln wir entsprechend vorrangig. Die übrigen Formalitäten rund um die Mandatsübernahme lassen sich in der Regel bereits am nächsten Werktag im Sekretariat erledigen.
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Für die Erstberatung berechnen wir 200,00 EUR (inkl. 19 % MwSt.). In diesem Gespräch verschaffen wir uns einen genauen Überblick über die Situation Ihres Kindes und sagen Ihnen offen, wie wir die Lage einschätzen. Grundlage der Gebühr ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); entscheiden Sie sich anschließend für eine Beauftragung, rechnen wir den Betrag an.
Auch das Honorar für die weitere Verteidigung folgt den Vorgaben des RVG und hängt vom Aufwand des konkreten Falls ab. Je nach Konstellation kommen außerdem eine gesonderte Honorarvereinbarung oder – bei Vorliegen der Voraussetzungen – die Beiordnung als Pflichtverteidiger in Betracht. Was für Sie infrage kommt, besprechen wir von Anfang an transparent.
Warum wir nicht kostenlos beraten
Im Jugendstrafverfahren steht häufig die weitere Entwicklung eines jungen Menschen auf dem Spiel. Pauschale Schnelleinschätzungen aus dem Internet oder von KI-Werkzeugen werden den vielen Feinheiten eines konkreten Falls schlicht nicht gerecht. Hier zu sparen, kann sich später bitter rächen – oft sind es gerade die gezielte Rückfrage und der passende Hinweis im richtigen Moment, die den Unterschied ausmachen. Nicht ohne Grund wird der Titel Fachanwalt für Strafrecht nur nach hohen Anforderungen verliehen.
Darauf können Sie sich bei uns verlassen
Wir sind in Dresden und der Region fest verwurzelt und wissen, wie die hiesigen Staatsanwaltschaften, Jugendgerichte und die Jugendhilfe arbeiten.
- Geballte Fachkompetenz: Matthias Ketzer und Christian P. Hermann sind Fachanwälte für Strafrecht und seit Jahren schwerpunktmäßig im Jugendstrafrecht tätig – mit der entsprechenden Prozesserfahrung.
- Hilfe ohne Verzug: Wenn es schnell gehen muss, sind wir über die 24-Stunden-Hotline erreichbar und geben Ihnen und Ihrem Kind sofort die wichtigsten Verhaltenshinweise.
- Echte Vertraulichkeit: Das Verfahren Ihres Kindes behandeln wir mit Diskretion und Feingefühl.
- Klare Worte: Über Chancen, Risiken und Kosten (RVG oder Honorarvereinbarung) sprechen wir offen – ohne böse Überraschungen.
Sprachbarrieren? Für uns kein Hindernis
Über ein gewachsenes Netzwerk erfahrener Dolmetscher in Dresden und Umgebung sorgen wir dafür, dass Sie und Ihr Kind dem Verfahren jederzeit folgen können – unabhängig von der Muttersprache. Auf Wunsch ist bei der Beratung ein Dolmetscher dabei, zum Beispiel für:
- Englisch
- Arabisch
- Russisch
- Ukrainisch
- Persisch
- Türkisch
Sie sprechen eine andere Sprache? Sprechen Sie uns einfach an – unser Netzwerk wächst laufend weiter.

FAQ – Anwalt für Jugendstrafrecht in Dresden
Ab welchem Alter gilt das Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren und für Heranwachsende von 18 bis unter 21 Jahren, sofern diese nach ihrer Persönlichkeit noch einem Jugendlichen gleichstehen oder eine jugendtypische Verfehlung vorliegt. Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig.
Ihr Kind hat Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten – was nun?
Verständlicherweise verunsichert das viele Eltern. Entscheidend ist: Ohne anwaltliche Begleitung muss sich Ihr Kind nicht äußern. Was bei der Polizei gesagt wird, kann sich später nachteilig auswirken – auch wohlmeinende Angaben. Nehmen Sie deshalb am besten Kontakt zu uns auf, bevor eine Aussage erfolgt.
Welche Strafen gibt es im Jugendstrafrecht?
Das Gesetz kennt mehrere Abstufungen: Erziehungsmaßregeln (etwa sozialpädagogische Kurse oder ein Anti-Aggressions-Training), Zuchtmittel (etwa eine Verwarnung, Auflagen oder Arbeitsleistungen) und – als schwerste Folge – die Jugendstrafe, also eine Freiheitsstrafe im Jugendvollzug. Zu Letzterer kommt es nur bei gravierenden Taten; zuvor wird stets geprüft, ob mildere, erzieherisch wirksame Maßnahmen genügen. Denn im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, nicht die reine Bestrafung.
Was kostet eine Erstberatung bei Ketzer & Hermann?
Sie liegt bei 200,00 EUR (inkl. 19 % MwSt.) und wird angerechnet, falls Sie uns anschließend mit der Verteidigung beauftragen.
Wie schnell erhalte ich einen Termin bei Matthias Ketzer oder Christian P. Hermann?
Das Sekretariat ordnet die Termine nach Dringlichkeit. Eilt es, bemühen wir uns um einen zeitnahen persönlichen Anwaltstermin. Die Formalitäten der Mandatsübernahme können Sie davon unabhängig in der Regel schon am nächsten Werktag im Sekretariat klären.
Was mache ich, wenn ich über die Notfall-Hotline niemanden erreiche?
Das kommt nur in seltenen Ausnahmefällen vor. Ist die Leitung einmal belegt, melden wir uns umgehend bei Ihnen zurück – vorausgesetzt, Ihre Rufnummer wird übertragen.