Anwalt Strafrecht Dresden – die Strafverteidiger Matthias Ketzer und Christian P. Hermann
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren stellt für Betroffene eine extreme psychische Belastung dar – denn es geht um viel. Ob Hausdurchsuchung, Strafbefehl oder eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung: Jetzt ist besonnenes Handeln, aber auch eine individuelle und fachlich fundierte Beratung eines erfahrenen Anwalts entscheidend. Sowohl Matthias Ketzer als auch Christian P. Hermann sind erfahrene Strafverteidiger und tragen seit vielen Jahren den Titel Fachanwalt für Strafrecht. Die gemeinsame Kanzlei der beiden Verteidiger befindet sich gut erreichbar auf der Nürnberger Straße – hier finden Sie Ihren Anwalt für Strafrecht in Dresden!

Notdienst für dringende Angelegenheiten: unsere 24-h-Hotline
In dringenden Fällen wie bei einer vorläufigen Festnahme oder während der Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume machen Sie erstens unbedingt von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und nehmen Sie zweitens unverzüglich Kontakt mit uns auf!
Wir stehen Ihnen zur Seite – effektiv, diskret und mit kühlem Kopf. Unsere 24-h-Hotline: 01512 / 272 8886 ist auch außerhalb unserer normalen Geschäftszeiten permanent besetzt. Sie erreichen damit selbst in der Nacht einen unserer Anwälte persönlich.
Terminvergabe für eine Erstberatung bei einem Anwalt für Strafrecht in Dresden
Eine reguläre Terminvergabe erfolgt in der Kanzlei Ketzer & Hermann in Dresden zu den Geschäftszeiten über das Sekretariat: ☎ 0351/4758 4800. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Termine mit den beiden Strafverteidigern jeweils nach Dringlichkeit vergeben werden. Dabei achten wir selbstverständlich penibel auf einzuhaltende Fristen!
Die Formalitäten für Ihre zukünftige Mandantenschaft bei Ihrem Anwalt für Strafrecht in Dresden können Sie in der Regel schon am nächsten Werktag in unserem Sekretariat persönlich klären.

Unsere Schwerpunkte im Strafrecht
- Allgemeines Strafrecht: Diebstahl, Betrug, Körperverletzung
- Jugendstrafrecht: Ist Ihr Kind mit dem Gesetz in Konflikt geraten? Holen Sie sich schnellstmöglich einen erfahrenen Anwalt für Jugendstrafrecht an Ihre Seite!
- Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG): Verteidigung bei Besitz, Handel oder Einfuhr illegaler Substanzen

Kosten bei einer Verteidigung durch einen Anwalt für Strafrecht in Dresden
Die Kosten für eine Erstberatung bei einem Anwalt für Strafrecht der Kanzlei Ketzer & Hermann in Dresden belaufen sich auf 200,00 EUR (inkl. 19 % MwSt.). Dafür garantieren wir Ihnen eine individuelle und fundierte Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht. Die Erstberatungsgebühren im Bereich des Strafrechts werden übrigens durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Der Betrag der Erstberatungskosten wird von uns bei einer späteren Mandatserteilung angerechnet.
Auch für die eigentliche Strafverteidigung bilden die verbindlichen Regelungen des RVG die Grundlage, wobei die Gesamtkosten stets vom individuellen Umfang des Falles abhängen. Über diese gesetzlichen Gebühren hinaus besteht die Möglichkeit, individuelle Honorarvereinbarungen zu treffen oder in entsprechenden Fällen eine Beiordnung als Pflichtverteidiger zu prüfen.
Warum gibt es im Strafrecht keine kostenlose Erstberatung?
Im Strafrecht geht es um viel. Vermeintlich günstige oder gar kostenlose Pauschalbeurteilungen (z.B. übers Internet oder durch KI-Systeme) können die zahlreichen Aspekte eines individuellen Einzelfalles in der Regel nicht in angemessener Weise berücksichtigen. Sparen Sie hier nicht an der falschen Stelle! Gezielte Nachfragen und individuelle Tipps können unter Umständen viel ausmachen. Nicht umsonst liegen die Hürden für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Strafrecht sehr hoch.
Warum Sie Ihr Vertrauen in die Kanzlei Ketzer & Hermann setzen können
In Dresden und Umgebung sind wir fest verwurzelt und kennen die Arbeitsweise der örtlichen Staatsanwaltschaften und Gerichte genau.
- Fachanwalts-Expertise: Als Fachanwälte für Strafrecht verfügen sowohl Matthias Ketzer als auch Christian P. Hermann über tiefgreifendes Fachwissen und jahrelange Prozesserfahrung.
- Soforthilfe: Im Notfall (Festnahme/Durchsuchung) zählen Minuten. Wir geben Ihnen an unserer 24-h-Hotline im Ernstfall wertvolle Verhaltenstipps.
- Transparenz: Wir klären Sie offen über Erfolgschancen und anfallende Kosten (RVG oder Honorarvereinbarung) auf.
Ihre Sprache ist für uns keine Barriere
Die Kanzlei Ketzer & Hermann verfügt über ein großes Netzwerk von erfahrenen Dolmetschern in Dresden und Umgebung. Dies und unsere langjährige Erfahrung ermöglicht eine Verteidigung auf Augenhöhe. Dadurch schaffen wir das nötige Vertrauen für einen gemeinsamen Erfolg. Bei Bedarf ziehen wir beim Beratungstermin mit Ihrem Anwalt für Strafrecht einen Dolmetscher für eine der folgenden Sprachen hinzu:
- Englisch
- Arabisch
- Russisch
- Ukrainisch
- Persisch
- Türkisch
Ist Ihre Sprache hier nicht aufgeführt? Fragen Sie bitte einfach bei uns nach – wir erweitern permanent unser Dolmetscher-Netzwerk.
FAQ zur Strafverteidigung durch einen Anwalt der Kanzlei Ketzer & Hermann in Dresden
Was kostet eine Erstberatung bei den Strafrechts-Experten Ketzer & Hermann in Dresden?
Im Strafrecht werden die Kosten im Regelfall durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dies gilt auch für die hier zwingend fachlich fundierte Erstberatung – denn es steht viel auf dem Spiel! Die Erstberatungskosten durch einen Fachanwalt für Strafrecht betragen in der Kanzlei Ketzer & Hermann 200,00 EUR (inkl. 19 % MwSt.). Diese Kosten werden bei Mandatserteilung angerechnet.
Was kostet eine Strafverteidigung durch einen Anwalt der Kanzlei Ketzer & Hermann?
Die Gesamtkosten hängen selbstverständlich vom Umfang des Falles ab. Im Strafrecht werden die Anwaltskosten verbindlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. An diese Kostenregelungen halten wir uns – darauf können Sie sich verlassen. Sie wollen trotzdem eine individuelle Honorarvereinbarung mit uns treffen? Sprechen Sie uns darauf an! Auch ist in vielen Fällen eine Beiordnung als Pflichtverteidiger möglich.
Wie schnell erhalte ich einen Termin bei Matthias Ketzer oder Christian P. Hermann?
Unser Sekretariat vergibt die Termine mit den beiden Anwälten nach Dringlichkeit. Im Ausnahmefall versuchen wir auch einen kurzfristigen persönlichen Anwaltstermin möglich zu machen. Die Terminvergabe durch das Sekretariat erfolgt zu unseren regulären Öffnungszeiten. In der Regel können Sie aber schon am nächsten Werktag bei uns vorbeikommen, um alle Formalitäten Ihrer zukünftigen Mandantenschaft zu klären.
Was mache ich, wenn ich außerhalb der regulären Öffnungszeiten über die Notfall-Hotline niemanden erreiche?
Es kommt nur äußerst selten vor, dass die Anrufe über die Notfall-Hotline nicht sofort angenommen werden. Sollte dies ausgerechnet bei Ihnen der Fall sein – oder ist die Leitung momentan besetzt – rufen wir selbstverständlich schnellstmöglich zurück (insofern Sie die Rufnummernübertragung nicht unterdrückt haben).